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Zahlen und Fakten
 
Gebührentarif

Gebühren gemäss Beschluss der Generalversammlung vom 3. Mai 2011
       
1. Anschlussgebühren
  1.1 Liegenschaften innerhalb des erschlossenen Gebietes:
    - pro Gebäude CHF 1750.00
    - pro Wohnung oder Geschäftsraum
CHF   250.00

  Zusatzdosen
    Sofern pro Wohnung oder Geschäftsraum mehr als 3 Steckdosen installiert werden, muss der Gebäudeeigentümer selber für die notwendige Verstärkung sorgen.
       
  1.2 Die Gebühren für Liegenschaften ausserhalb des erschlossenen Gebietes werden von der Verwaltung von Fall zu Fall, unter Berücksichtigung der Aufwendungen, festgelegt
       
2. Monatliche Unterhaltsgebühren (ab 1. Oktober 2011)
  2.1 Pro Wohnung (MFH) oder Einfamilienhaus

CHF       10.00
       
  2.2 Zusätzlich die obligatorische Urheberrechtsgebühr gemäss Festsetzung der Bundesbehörden
       
3. Mehrwertsteuer
  Zu den Anschlussgebühren (Ziff. 1) und den monatlichen Unterhaltsgebühren
(Ziff. 2) wird die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
       
Strengelbach, 3. Mai 2011
Kabelfernsehgenossenschaft Strengelbach


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letzte Aktualisierung: 6. Dezember 2011 | Impressum | Seite empfehlen | Seite zu Favoriten